PATIENTENFAHRTEN

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Kostenerstattung


Gesetzliche Änderung im Bereich Erstattung von Fahrkosten am 01. Januar 2004

Die geplanten gesetzlichen Änderungen wurden zwischenzeitlich verabschiedet.

Die Möglichkeit der Kostenübernahme zwingend medizinisch notwendiger Krankenfahrten bleibt bei stationären Behandlungen bestehen. Je Fahrt ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% (mindestens 5,00 € maximal 10,00 €) zu entrichten.

Die bisherige Regelung, Fahrkosten zur ambulanten Behandlung bei Härtefallen erstatten zu können entfällt mit Wirkung zum 01. Januar 2004.

Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse in Ausnahmefällen Fahrkosten auch im Rahmen einer ambulanten ärztlichen Behandlung gezahlt werden können. Dies sind Fahrten zur Dialysebehandlung, sowie zur Chemo-/Strahlentherapie. Auch hier gilt, dass je Fahrt ein Eigenanteil in Höhe von 10% (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 € durch den Versicherten zu entrichten sind.

Eine vollständige Befreiung, sowie die Befreiung für chronisch Kranke von Zuzahlungen entfallen ebenso am 01. Januar 2004.

Damit verlieren auch die ausgegebenen Befreiungsausweise ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2004. Zukünftig haben alle Versicherten grundsätzlich Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens zu leisten.

Auf Anfrage erhalten Sie gern weitere koenigcarforum Informationen zu diesem Thema.

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