ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSSBEDINGUNGEN (AGB)
01.
Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenzüberschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr, sowie der nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (carforum = KÖNIG & PARTNER GMBH) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebots von carforum an den Auftraggeber zustande.
02.
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen carforum Preisliste.
03.
Der Leistungsumfang und die Berechnung der Beförderungsaufträge erfolgt nach der jeweils gültigen carforum Preisliste oder nach mündlicher bzw. schriftlicher Einzelabsprache. Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist carforum berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 1% Zinsen zu berechnen.
04.
Beim Flughafentransfer ist carforum bemüht, 45 Minuten nach Ihrer Landung am Flughafen zu sein. Carforum haftet nicht für Schäden, die durch Ihre falschen Angaben der Abflug-/Ankunftszeiten entstehen und nicht für Verspätungen von carforum infolge von Verkehrsstaus sowie höherer Gewalt, es sei dann, die Verspätungen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
05.
Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zum Flughafen bzw. anderer Beförderungsziele, behalten wir uns eine zusätzliche Wegegebühr vor. Bei Fahrzeugausfällen jeglicher Art, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, erstattet carforum die Kosten für die vereinbarte Beförderungsstrecke bis zur Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnfahrt 2. Klasse). Taxi und Mietwagenfahrten werden nur nach vorheriger Absprache mit carforum bzw. nach Genehmigung durch carforum erstattet.
06.
Für Personen- und/oder Sachschäden haftet carforum im Umfang der Deckung seiner Haftpflicht- und Unfallversicherung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet carforum nicht. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von carforum.
07.
Wollen Sie mehr als das übliche Gepäck (1 Koffer 20 kg und 1 Handgepäck), sperriges Gepäck, Tiere oder sonstiges Zusatzgepäck mitführen wollen, so teilen Sie dies unbedingt unserem Büro mit. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, was an Mehrkosten zum regulären Fahrpreis zu zahlen ist. Tiere werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung befördert.
08.
Für eine Verunreinigung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste wird eine Gebühr bis zu 250 Euro erhoben. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
09.
Für die Bestellung, Ab- und Umbestellung eines Transfers benötigen wir eine Dispositionsfrist von einer Woche. Kurzfristige Buchungen können wir nur nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigen. Bei kurzfristiger Stornierung von weniger als 8 Tage und ohne zwingenden Grund behalten wir uns vor, eine Stornogebühr (15 Euro je Fahrgast) in Rechnung zu stellen.
10.
Bei Ihnen bekannten Flugverspätungen und/oder Flugverschiebungen für den Rückflug ist es zwingend erforderlich carforum umgehend entweder fernmündlich, per Telefax oder Email mit Angabe der neuen Ankunftszeit und Flugnummer zu informieren. Wenn Sie carforum nicht per Telefon oder Telefax vom Urlaubsort aus erreichen können und carforum Sie bei Ihrer Ankunft wegen fehlender Informationen nicht erwartet, so rufen Sie uns an. Wir nehmen Sie dann gern mit unserer nächsten Fahrgelegenheit mit. Bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten, Ausfall oder Verschiebung des Fluges, welche vom Fluggast nicht avisiert wurde, entfällt der Anspruch auf Rückführung.
11.
Sollten Sie nach Ihrer Landung Probleme mit Ihrem Gepäck bekommen, dann setzen Sie sich unverzüglich mit carforum in Verbindung. Carforum wartet auf Sie maximal 60 Minuten nach Ihrer Landung, danach entfällt ebenfalls der Anspruch auf Rückbeförderung. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
12.
Entstehen für carforum Wartezeiten von mehr als 60 Minuten, sind diese mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stundensätzen, pro angefangene 25/100 Stunde zu bezahlen. Sollte durch Ihr Verschulden eine 2. Anfahrt nötig werden, so muss diese nach der jeweils gültigen Preisliste für einfache Fahrt berechnet werden.
13.
Treffpunkt für die Rückbeförderung ist, wenn nicht anders vereinbart, immer der Meetingpoint auf dem Flughafen.
14.
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt am Tage nach Beendigung der Beförderung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.
Mit der Zahlung des Beförderungsentgeltes erkennt jeder Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an. Das Beförderungsentgelt ist vor Fahrtantritt zu entrichten.
16.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung aus dem HGB sowie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr.
17.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen ist Bamberg.
KÖNIG & PARTNER GMBH - GRIESÄCKERSTRASSE 5 - D-96117 MEMMELSDORF BEI BAMBERG
Stand: Januar 2003
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